Parteien, Kantone und Verbände wollen keinen verstärkten Schutz vor Schmarotzer-Werbung. Sie lehnen die vom Bundesrat geplante Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) rundweg ab. Eine Neuregelung sei überflüssig. Der Bundesrat hatte die Revision im Hinblick auf die Euro 08 vorgeschlagen. Im Visier hat er jene Werbung, die ohne Genehmigung den Eindruck erweckt, im Zusammenhang mit einem Sportanlass oder einer sonstigen Veranstaltung zu stehen.
Gefordert worden war die Verschärfung vom Europäischen Fussballverband (UEFA). Obwohl die Fussball-EM der Auslöser für die Revision ist, hat das Gesetz allgemeingültigen Charakter. Die Vernehmlassungsteilnehmer halten eine Änderung des Gesetzes jedoch für überflüssig. Das geltende Markenrecht und das heutige UWG regelten bereits, wie weit sich Dritte an die Marken, die Werbung und den Marktauftritt eines anderen annähern dürfe.
Unnötige Einschränkung
Der von der UEFA geforderte Sondertatbestand der Trittbrettfahrer-Werbung sei deshalb unnötig, schreibt die Regierung des Kantons Basel-Landschaft. Trittbrettfahrer-Werbung sei nicht generell unlauter, sondern nur im Falle einer Täuschung des Publikums. Gegen Täuschungen gebe es jedoch im geltenden UWG bereits eine bewährte Generalklausel. Grundsätzlich würde mit der vorgeschlagenen Regelung "die Wettbewerbsfreiheit als zentrale Säule unseres Wirtschaftssystems unnötig eingeschränkt".
Auch der Schweizerische Gewerbeverband lehnt die Vorlage als "unnötigen Eingriff in die Wirtschafts- und Werbefreiheit" ab. Und der Schweizerische Städteverband ist der Auffassung, "dass eine subjektive Betroffenheit eines grossen Sportverbandes allein nicht genügt, um eine derartige, in den Wettbewerb eingreifende Norm zu rechtfertigen".
Heftige Kritik an UEFA
Die Befragten kritisieren denn auch, die Gesetzesänderung diene primär dazu, der UEFA ein Monopol und damit mehr Werbeeinnahmen zu verschaffen. Der Gesetzesentwurf stelle ein Ausnahmegesetz zugunsten einer einzigen mächtigen Organisation dar, sagte SP-Mediensprecherin Claudine Godat. Der Bund habe keinerlei Ursache, dem Druck der UEFA nachzugehen und die kommerziellen Interessen dieses einzigenVerbandes einseitig zu schützen.
Ähnlich die SVP: Dass der Tatbestand des "Ambush-Marketing" bisher - zu Recht - nicht Aufnahme ins Gesetz gefunden habe, sei zweifelsohne der schweizerischen Wettbewerbsfreiheit zuzuschreiben, schreibt sie. "Nun auf Wunsch eines privaten Vereins willfährig die Gesetzesmaschinerie in Gang zu setzen, geht nicht an."