"Bin Ladin" ist wieder eine geschützte Marke. Die Eidgenössische Rekurskommission hat dem Einspruch von Yeslam Binladin stattgegeben. Sie hat die Verfügung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum vom Juli 2002 nichtig erklärt. Das bedeutet, dass der seit 1985 in Genf ansässige Geschäftsmann Yeslam Binladin seine Produkte mit seinem Namen versehen kann. Karl Wüthrich, Präsident der Rekurskommission für Geistiges Eigentum, bestätigte am Donnerstag einen Bericht der Tribune de Genève.
Yesam Biladin ist ein Halbbruder von Osama Bin Laden, dem Chef des Terrornetzwerkes El Kaida. Die Marke "Bin Ladin" war im August 2001 von der Zuger Firma Falcon Sporting Goods AG beim Institut für Geistiges Eigentum in Bern (IGE) hinterlegt worden. Hinter der Falcon Sporting Goods steht Yeslam Binladin.
Nach Terroranschlägen widerrufen
Markenschutz wurde für Kleider, Schmuck, Flugzeuge, Datenträger und für die Organisation von sportlichen oder kulturellen Anlässen beansprucht. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hatte das IGE die Eintragung der Marke widerrufen. Diese könne das sittliche und moralische Empfinden verletzen, wurde argumentiert.