Der Revision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur steht nichts im Weg. In der soeben abgelaufenen Vernehmlassung begrüssen alle interessierten Kreise, dass künftig Firmen und Behörden einfacher elektronisch unterschreiben können. Heute ist die elektronische Signatur nicht massengeschäftstauglich, weil das Bundesgesetz aus dem Jahr 2003 die Latte für deren Anerkennung zu hoch ansetzt. Im dem vom Bundesrat revidierten Gesetz soll neu die sogenannte geregelte elektronische Signatur eingeführt werden, die auch von juristischen Personen und Behörden genutzt werden kann. Damit wird den Bedürfnissen von Wirtschaft und Verwaltung Rechnung getragen. Bisher ist lediglich die elektronische Signatur für natürliche Personen einfach geregelt. Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) begrüsst die Änderungen, da sie einem vereinfachten Geschäftsverkehr dienten. Seitens der Mitgliederverbände und Partnerorganisationen des sgv wird die Zustimmung teilweise verknüpft mit der Forderung, die Anpassungen eng mit der Entwicklung im europäischen Raum zu koordinieren.
Anwendungsbereich sei eher bescheiden
Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse freut sich über die Anpassung des Gesetzes an die heutigen wirtschaftlichen Gegebenheiten. Generell sei aber zu beachten, dass im täglichen Wirtschaftsverkehr aufgrund der (positiv zu wertenden) Formfreiheit die grosse Zahl der Verträge per E-Mail ohne Gebrauch einer elektronischen Signatur abgeschlossen würden. "Der effektive Anwendungsbereich der elektronischen Signatur wird daher eher bescheiden bleiben", schreibt economiesuisse. Der grundsätzlich mit der Neuerung ebenfalls einverstandene Schweizerische Städteverband stellt fest, es werde ein relativ komplexes Angebot realisiert. Den Städten sei es ein zentrales Anliegen, dass eine möglichst einfach zu handhabende Identifizierung und Authentifizierung in wenigen Arbeitsschritten geschaffen werde.
Zustimmung unter Vorbehalt