Die Zahl der Personen, die ihre Radio- und Fernsehgebühren nicht zahlen und deshalb verzeigt werden, hat einen Höchststand erreicht. Letztes Jahr belief sie sich auf 1'724, wie Deborah Murith, Sprecherin das Bundesamt für Kommunikation (Bakom), der "NZZ am Sonntag" sagt. Das waren fast ein Fünftel mehr als 2013 (1'456 Anzeigen) und gut drei Mal so viel wie 2012 (569).
Die Anzeigen erstattet Billag, die Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehgebühren, beim Bakom. Dieses leitet gegebenenfalls Verfahren ein und büsst die Betroffenen. Die Bussen können sich auf bis zu 5000 Franken belaufen. "Dass die Zahl der Anzeigen steigt, hat auch mit der wachsenden Zahl von Smartphones, Tablets und Computern zu tun, mit denen Radio- und Fernsehprogramme empfangen werden können", sagt Billag-Sprecher Jonny Kopp der "NZZ am Sonntag". "Vor allem Besitzer dieser Geräte weigern sich, Radiogebühren zu zahlen." Genau das müssen sie aber.
Bakom und Billag verweisen in diesem Zusammenhang auf Artikel 68 des Radio- und Fernseh-Gesetzes, in welchem steht: "Wer ein zum Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen geeignetes Gerät ... betreibt, muss eine Empfangsgebühr bezahlen." Das Bundesverwaltungsgericht hat die Praxis vor drei Jahren in einem Grundsatzurteil gestützt. (NZZsS)