Der Schweizer Presserat hat im vergangenen Jahr 130 Beschwerden behandelt. Im Vorjahr waren es insgesamt 104 Beschwerden gewesen. Laut der Selbstregulierungs-Instanz für medienethische Fragen waren bei den 56 verabschiedeten Stellungnahmen fast zwei Drittel der Beschwerdefälle nicht begründet und nur bei gut einem Drittel kam es zu einer Rüge.
Nur drei Beschwerden aus der italienischen Schweiz
Verglichen mit den Rekordjahren 2020 und 2021, als zwischen 160 und 180 Beschwerden eingegangen seien, habe sich die Anzahl Beschwerden wieder am langjährigen Durchschnitt auf hohem Niveau eingependelt, heisst es im am Montag veröffentlichten Jahresbericht. 106 Beschwerden betrafen 2024 Medien aus der Deutschschweiz, 20 die Romandie und drei die italienische Schweiz.
21 Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen und 32 abgewiesen. Auf 30 Beschwerden wurde nicht eingetreten, weil sie «offensichtlich unbegründet waren». In drei Nichteintretensentscheiden verfasste der Presserat laut eigenen Angaben trotzdem eine Stellungnahme, weil die Begründung von öffentlichem Interesse war. 15 Beschwerden wurden abgeschrieben oder von den Beschwerdeführenden zurückgezogen.
Sperrfristen, Fehlerkultur, Diskriminierung
Bei den Entscheiden des vergangenen Jahres ging es unter anderem um Sperrfristen, Fehlerkultur oder Diskriminierung. Die Quintessenz: Sperrfristen beinhalten kein Recherchierverbot, Fehler müssen immer unmittelbar und transparent korrigiert werden, über Minderheiten darf man kritisch berichten, aber nicht ohne Belege und pauschalisierend.
Der Presserat publizierte 2024 einen Leitfaden «KI im Journalismus». Bislang habe es noch keine Beschwerde zum Thema gegeben, heisst es im Jahresbericht. Zu reden geben werde aber noch die Deklarationsfrage. Der Presserat empfiehlt diesbezüglich grösstmögliche Transparenz. (sda/awe)