26.02.2019

Radio- und TV-Gebühren

1800 Personen wollen eine Befreiung

Durch die Digitalisierung der Haushalte ist nur eine Minderheit der Bevölkerung nicht abgabepflichtig.
Radio- und TV-Gebühren: 1800 Personen wollen eine Befreiung
Seit Anfang Jahr sind grundsätzlich alle Haushalte verpflichtet, die schweizerischen Radio- und Fernsehsender mitzufinanzieren. (Bild: persoenlich.com)

Seit Jahresbeginn ersetzt eine geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe die frühere Billag-Empfangsgebühr (persoenlich.com berichtete). Bis zum 21. Februar 2019 hätten 1823 Personen ein Gesuch eingereicht, um von der Abgabe befreit zu werden, wie der Serafe-Kommunikationschef gegenüber der NZZ sagte.

Die Gesuchsteller würden sich auf eine kleine Möglichkeit berufen, die das Radio- und Fernsehgesetz bietet: Für eine Übergangszeit von fünf Jahren gilt eine Ausnahmeregelung für all jene, die keine Geräte zur Nutzung von audiovisuellen Erzeugnissen besitzen.

Laut einem Dokument, welches die Bedingungen für das sogenannte Opting-out festhält, dürfen im entsprechenden Haushalt aber weder ein klassisches Radio- oder Fernsehgerät noch ein Autoradio, ein Internetanschluss, eine Mediabox (Swisscom TV, UPC) oder ein Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone vorhanden sein. Insofern verwundere die bis jetzt tiefe Zahl von Gesuchen wenig, heisst es in der NZZ weiter. (cbe)



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