Ein Scherz über eine junge Mutter mit einer Schultüte kommt den Entertainer Stefan Raab teuer zu stehen: Er muss der Geschädigten 20'000 Euro zahlen, damit sie ihren Strafantrag zurücknimmt. Ausserdem muss Raab dem Opfer einen Entschuldigungsbrief schreiben. In erster strafrechtlicher Instanz war Raab noch zu 150'000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Showmaster kommt damit weit günstiger davon.
Die Staatsanwaltschaft hatte selbst die 150'000-Euro-Strafe als zu niedrig angesehen und deshalb Berufung eingelegt. Ebenso steht die von Raab verunglimpfte Frau nach der strafrechtlichen Berufungsverhandlung besser da als vorher: Auf zivilrechtlichem Weg hatte sich die Frankfurterin von Raab Schmerzensgeld in der Höhe von 90000 Euro erstreiten wollen. Sie scheiterte damit allerdings vor dem Zivilrichter.