Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sind im vergangenen Jahr 20 neue Beschwerden eingegangen. Wie ein Jahr zuvor richteten sich diese ausschliesslich gegen Sendungen der SRG. In neun Fällen war das Schweizer Fernsehen SRF betroffen, wie die UBI am Dienstag mitteilte. Vier Beschwerden richteten sich gegen Sendungen von Radio SRF. Das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) war Gegenstand von fünf Beschwerden, das Tessiner Fernsehen von einer Beschwerde. Eine Beschwerde betraf sowohl Fernsehen SRF als auch Fernsehen RTS.
Wie bereits im Jahr davor hiess die UBI auch im vergangenen Jahr zwei Beschwerden gut. Einmal ging es um einen Beitrag von Radio SRF zum Wegzug des Erdölkonzerns Weatherford. Die SVP legte Beschwerde gegen den Beitrag ein, der den Wegzug mit der von ihr lancierten Zuwanderungsinitiative in Verbindung gebracht hatte. Beim zweiten Fall handelte es sich um eine Sendung von Radio RTS zum Syrienkonflikt. In beiden Fällen stellte die UBI eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsverbots fest.
Während die Arbeitslast der UBI im vergangenen Jahr konstant blieb, sah es bei den vorgelagerten Ombudsstellen anders aus: Dort gingen insgesamt 564 Beanstandungen ein. Das sind mehr als doppelt so viele wie im Jahr davor (237). Die deutliche Zunahme ist auf zwei Fälle zurückzuführen: Einerseits auf einen Beitrag der "Rundschau" zum Kampfjet Gripen, andererseits auf das Talk-Duell zwischen Roger Schawinski und dem Satiriker Andreas Thiel.
An die Beschwerdeinstanz wurden damit lediglich 3,5 Prozent aller Fälle weitergezogen. Diese Zahl unterstreiche die entlastende Funktion der Ombudsstellen, hält die UBI in ihrem Jahresbericht fest. (pd)