2012 vier Beschwerden gegen Radio- und TV-Sendungen gutgeheissen

UBI - "Puls" von SRF und drei Sendungen von RTS betroffen.

Im vergangenen Jahr sind bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 20 Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen eingegangen. Insgesamt hiess die UBI vier Beschwerden gut, in denen es um freie Meinungsbildung und Jugendschutz ging.

Betroffen waren drei Sendungen des Westschweizer Radio und Fernsehens RTS und die Sendung "Puls" des Schweizer Fernsehens, wie die UBI am Mittwoch mitteilte. Das Gesundheitsmagazin hatte in einer Spezialsendung über Botox nicht erwähnt, dass bei der Produktion des Nervengiftes grausame Tierversuche gemacht würden.

Gegenstand weiterer Beschwerden waren das Schweizer Fernsehen (11), Radio SRF 1 und Radio SRF 2 Kultur (je 1), sowie der TV-Sender RSI LA1 (1), Telebasel (1) und TeleBärn (1). Die der UBI vorgelagerten Ombudsstellen erhielten 2012 insgesamt 203 Beanstandungen, wovon 10 Prozent in eine Beschwerde an die UBI mündeten. (sda)