25 Jahre Beschwerdeinstanz

UBI - CVP-Nationalrat Segmüller: "Gefahr der Einseitigkeit."

Die Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat am Donnerstag auf ihr 25-jähriges Bestehen zurückgeschaut. Kritik kommt von CVP-Nationalrat Pius Segmüller. Er fordert ein Gremium mit Vertretern aus allen Bereichen der Gesellschaft, namentlich auch mit Theologen. In einem Schreiben zum Jubiläum zog die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) am Donnerstag Bilanz: Pro Jahr habe die UBI im Schnitt 21 Beschwerden geprüft. Demnach betrafen rund 90 Prozent davon Programme der SRG SSR idée suisse, der Rest verschiedene private Radio- und Fernsehveranstalter.

Die am häufigsten beanstandete Sendung war "10 vor 10", gefolgt von "Kassensturz", der "Tagesschau" und der "Rundschau". In mehr als der Hälfte der Beschwerden ging es um eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots, das den Schutz der freien Meinungsbildung der Publikums zum Ziel hat. Eine Verletzung des Vielfaltsgebots wurde am zweitmeisten gerügt. Alle vier Jahre wählt der Bundesrat neun Personen, die nebenamtlich für die UBI arbeiten. Zentrales Merkmal der UBI sei ihre Unabhängigkeit, heisst es in der Mitteilung. Wichtig für die Wahl sei der Sachverstand in juristischer, journalistischer oder medienwissenschaftlicher Sicht.

Der Luzerner CVP-Nationalrat Pius Segmüller kritisiert diese Wahlkriterien: Die UBI sollte aus Personen aus allen gesellschaftlichen Feldern zusammengesetzt sein, sagte Segmüller auf Anfrage. Er denke dabei unter anderem an Hausfrauen, Arbeiter, Politiker und Theologen. Sonst bestehe die Gefahr der Einseitigkeit. "Es wird immer zu Gunsten der Medien entschieden", sagte Segmüller. Er wünscht sich zudem, dass die UBI punktuell auch Spezialisten herbeizieht, um einen Entscheid zu fällen. Für sein Anliegen hat Segmüller im September eine Interpellation im Nationalrat eingereicht. Er war von 1998 bis 2002 Kommandant der Schweizer Garde in Vatikan.

Weiter heisst es in der UBI-Medienmitteilung, dass im europäischen Vergleich die durch die UBI ausgeübte Aufsicht über den Inhalt redaktioneller Sendungen als eher liberal erscheine. Die UBI kann nur auf formelle Beschwerden hin tätig werden und Sanktionsmöglichkeiten sind nur für ausserordentliche Ausnahmefälle vorgesehen. (sda)