Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) schreibt 41 Konzessionen für die Verbreitung von lokal-regionalen UKW-Radioprogrammen sowie 13 Konzessionen für die Verbreitung von regionalen Fernsehprogrammen in der Schweiz aus. Dies hat das BAKOM am Donnerstag bekannt gegeben.
Bis auf eine neue Konzession für ein nicht-komerzielles Radio in Winterthur ist die Anzahl der ausgeschriebenen Konzessionen gleich geblieben, wie Bakom-Vizedirektor Matthias Ramsauer auf Anfrage von "persoenlich.com" erklärt. Allerdings seien die Versorgungsgebiete aufgrund des neuen Radio- und Fernsehrechts (RTVG) neu eingeteilt worden.
Eine Konzession benötigt nach dem neuen RTVG nur noch, wer Gebührengelder in Anspruch nimmt oder zu bevorzugten Bedingungen knappe Frequenzen nutzen will. Im Klartext: wer ein UKW-Radio betreiben will, braucht nach wie vor eine Konzession, weil nur das Bakom freie Frequenzen vergibt. Für die übrigen Radio- und Fernsehstationen besteht eine einfache Meldepflicht.
Von den 4 Prozent der Einnahmen aus den Empfangsgebühren, d.h. 49,8 Millionen Franken, die künftig den privaten Veranstaltern zustehen, gehen 31,4 Millionen Franken an die 13 regionalen TV-Veranstalter. 21 Radios - 12 Stationen in Berg- oder Randregionen und 9 komplementäre, nicht gewinnorientierte Radio-Veranstalter - teilen sich die restlichen 18,4 Millionen Franken.
Die Bewerbungen können bis am 5. Dezember 2007 eingereicht werden. Die Konzessionen werden ab Frühling 2008 durch das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilt.