Abdruck der Mohammed-Karikaturen war zulässig

Presserat - Freiheit von Satire ist nicht an Bildverbote gebunden.

Der Presserat hält den Abdruck von verletzenden Karikaturen zu religiösen Themen für zulässig. Der Abdruck muss aber eine laufende öffentliche Auseinandersetzung dokumentieren, journalistisch präsentiert werden und verhältnismässig erfolgen. Die Freiheit von Satire und Karikatur sei weder an religiöse Bildverbote gebunden, noch habe sie auf besondere Empfindlichkeiten von orthodoxen Gläubigen abzustellen, schreibt der Schweizer Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Diese Freiheit sei jedoch verantwortlich handzuhaben.