Abramowitsch vor Gericht abgeblitzt

Medienfreiheit - Der russische Oligarch wollte Teile aus Onlineartikeln der «SonntagsZeitung» zu seinen eventuellen Umzugsplänen in die Schweiz löschen lassen. Die Richter weisen ihn mit Verweis auf die Pressefreiheit ab.

Vor drei Wochen berichtete die «SonntagsZeitung» über Umzugspläne Roman Abramowitschs in die Schweiz. Der russische Multimilliardär hatte in Verbier im Wallis ein Niederlassungsgesuch eingereicht, es aber wieder zurückgezogen. Der Besitzer des FC Chelsea versuchte möglichst jegliche Berichterstattung zu seinen Umzugsplänen zu verhindern; auf Antrag von Abramowitsch hatte das Zürcher Handelsgericht einstweilen verboten, über die Hintergründe zu berichten.

Das reichte Abramowitsch aber nicht: Nachdem der gestutzte Artikel erschienen war, wollte er ganze Passagen daraus noch einmal zensieren lassen», schreibt die SoZ in der aktuellen Ausgabe. In einer zweiten Eingabe ans Handelsgericht im Umfang von 27 Seiten hätte er sogar verlangt, dass Aussagen der Migrationsbehörden des Wallis und vom Staatssekretariat für Migration, die sein Gesuch bestätigten, online wieder entfernt würden.

Darauf wollten die Richter aber nicht eingehen: Mit Verweis auf die Meinungs- und Medienfreiheit in der Schweiz teilten sie dem russischen Oligarchen mit, dass das Gericht keine «Zensurbehörde» sei. Die richterliche Verfügung halte weiter fest, Abramowitsch habe mit seiner Eingabe «unnötigen Zeitdruck verursacht» und das Begehren sei «zumindest teilweise als unnötig zu bewerten». Der schwerreiche Kläger muss zudem 5000 Franken an Gebühren bezahlen.

Der Kampf vor Gericht geht aber weiter: Noch sei nicht entschieden, ob künftig über die Hintergründe von Abramowitschs Aufenthaltsgesuch im Wallis berichtet werden dürfe. Die «SonntagsZeitung» werde dafür kämpfen, dass sie die Geschichte vollständig erzählen kann, schreibt sie. (maw)