Analoges Fernsehen über Röhren-TV dürfte bald der Vergangenheit angehören. Der Bund plant den "geordneten Ausstieg aus der analogen Technologie". Dazu will er die Anbieter schrittweise von der Pflicht befreien, gewisse TV-Programme sowohl analog als auch digital zu verbreiten. Heute gilt die Verbreitungspflicht für knapp 20 in- und ausländische Sender.
Konsumentenschützer sind wenig begeistert von diesen Plänen. Denn zur Diskussion steht, das Angebot an analogen Sendern zu verkleinern, sobald rund 80 Prozent der Haushalte auf digitales Fernsehen umgeschaltet haben. Dies schlägt der Bund in einer Vorlage zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung vor. Die Anhörung ging am Freitag zu Ende. Die SKS fordert deshalb, die Verbreitungspflicht erst aufzuheben, wenn 90 bis 95 Prozent der TV-Kunden auf digitales Fernsehen umgestiegen sind. Davon abgesehen befürwortet sie die Abkehr vom analogen Fernsehen.
Konsumentenschützer halten nicht viel von den Plänen des Bundes, schon bald weniger analoge Fernsehsender anzubieten. Sie sorgen sich um die rund 20 Prozent der Haushalte, die bis dann noch nicht auf digitales TV umgestellt haben dürften. Davon seien vor allem ältere Menschen betroffen. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) sorgt sich um die rund 20 Prozent der Haushalte, die dannzumal noch immer analog fernsehen dürften. "Es trifft vor allem ältere Menschen und Leute, die technisch nicht so versiert sind", sagte SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Es sei möglich, dass diese TV-Kunden plötzlich ihre Lieblingsprogramme nicht mehr empfangen könnten - ohne zu wissen weshalb.
Ähnlich äussert sich ARBUS Schweiz, die Vereinigung für kritische Mediennutzung. Mit der Stossrichtung sei sie einverstanden, schreibt sie in einer Stellungnahme. Sie verlangt aber "genügend Rücksichtnahme auf die analog konsumierenden Medien-Nutzenden". Die Schwelle für die Aufgabe des analogen Angebots solle bei 100'000 Haushalten angesetzt werden und nicht vor 2016 umgesetzt werden.
Gemäss dem Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) gibt es in der Schweiz 3,2 Millionen TV-Haushalte. Davon sind 2,8 Millionen an ein Kabelnetz angeschlossen. 1,1 Millionen nutzen das digitale Angebot. Damit sei die digitale Nutzung auf knapp 36 Prozent angestiegen, schreibt das UVEK im erläuternden Bericht zur Anhörung. Die Branche rechne damit, dass die digitale Nutzung Anfang 2014 bei über 80 Prozent liegen werde. Von den politischen Parteien hat sich einzig die SVP zur Gesetzesrevision vernehmen lassen. Auch sie hält die Änderung für verfrüht, da noch zu wenige Haushalte auf digitales TV umgestellt hätten. Eine solche Massnahme solle deshalb "auf eine spätere Revision verschoben werden".
Der Bund schlägt in der Vorlage weder ein konkretes Datum noch eine bestimmte Schwelle vor. Beides muss erst definiert werden. Die Abdeckung von 80 Prozent und die Angebotsverkleinerung ab 2014 dienen als Diskussionsgrundlage. Ein "realistisches Szenario" wäre laut UVEK, in einem ersten Schritt auf die zwingende Verbreitung für ausländische Programme und für die zweiten Sprachaustauschprogramme der SRG zu verzichten. Erst danach soll das ganze analoge Angebot verschwinden. Der Bund will die analogen Programme aufgeben, weil die zweigleisige Verbreitung - analog und digital - ineffizient sei und Kanalkapazitäten blockiere. Ein einzelner analoger TV-Kanal nehme etwa gleich viel Kapazität in Anspruch wie zehn digitale Kanäle. Die neue Verordnung gibt dem UVEK die Möglichkeit, die Anbieter aus der Verbreitungspflicht für analoge Programm zu entlassen.
Ein weiterer Punkt der Vorlage stösst auf verhaltene Kritik: der Gebührenanteil für regionale TV-Sender. Bisher darf der Anteil grundsätzlich maximal 50 Prozent des Betriebsaufwands ausmachen. Nur in Ausnahmefällen kann der Eigenfinanzierungsgrad auf 30 Prozent gesenkt werden. Mit der neuen Verordnung soll der Eigenfinanzierungsgrad aller Sender auf mindestens 30 Prozent gesenkt werden - oder anders ausgedrückt: Sie sollen sich zu 70 Prozent über Gebühren finanzieren dürfen.
Der Bund schlägt dies vor, um die "negative Spirale zu brechen", wie es im Bericht heisst. Die Zahlen hätten gezeigt, dass die in den Konzessionen formulierten Erwartungen an den Eigenfinanzierungsgrad zu hoch gewesen seien. Besonders betroffen seien jene Sender, die gemäss Konzession ein neues Versorgungsgebiet bedienen oder spezielle Programmauflagen erfüllen müssen. Zu diesem Punkt äusserten sich lediglich die SVP und ARBUS. Beide sind kritisch. Der höhere Gebührenanteil führe zu einer "vermehrten Abhängigkeit dieser Anbieter von staatlichen Gebührengeldern", schreibt die SVP. ARBUS schreibt von "unnötiger Strukturerhaltung" und von "Gebührenbelastung für ein Überangebot". (sda)