Aus dem Verbot der Unterschlagung wesentlicher Informationselemente kann nicht abgeleitet werden, dass in jedem Artikel zu einem bestimmten Thema immer wieder Alles wiederholt werden muss. Auch eine anwaltschaftliche, einseitige Berichterstattung ist mit der Berufsethik vereinbar, wenn die davon Betroffenen bei schweren Vorwürfen angehört werden. Die Pflicht zu einer solchen Anhörung entfällt ausnahmsweise, wenn Vorwürfe in sehr allgemeiner Weise gegen "die Justiz" eines Landes erhoben werden. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.
Im April 2002 gelangte die "Association des usagers des médias en Europe" an den Presserat und beschwerte sich über eine Reihe von in der Tribune de Genève zwischen 1999 und 2002 erschienen Reportagen, die sich kritisch mit der Menschenrechtslage in Tunesien und der Justiz dieses Landes auseinandersetzten. Die Vereinigung rügte die Einseitigkeit der Berichterstattung und die fehlende Unabhängigkeit der Autorin, die mit einem bekannten Genfer Menschenrechtsaktivisten liiert sei. Die Tribune de Genève wies die Beschwerde als unbegründet zurück.