Erheben Journalisten schwere Vorwürfe, müssen sie die Angeschuldigten zu Wort kommen lassen. Der Schweizer Presserat hat aus diesem Grund die oppositionelle Walliser Zeitung "Rote Anneliese" gerügt.
In ihrer Juni-Ausgabe berichtete die "Rote Anneliese" über ein Grossbauprojekt im Goms. Sie warf dem Initianten unter anderem vor, Grundstückeigentümer unter Druck gesetzt zu haben, damit diese ihre Parzellen verkauften. Der Beschwerde des Initianten gab der Presserat jedoch nur in einem Punkt statt, wie die Selbstkontrollinstanz der Schweizer Medien am Dienstag in einem Communiqué schreibt. Angesichts der schweren Bedenken zur Person des Initianten und zu den wirtschaftlichen Risiken des Projektes hätte die "Rote Anneliese" diesen zu den Vorwürfen kurz zu Wort kommen lassen müssen.