18.02.2003

Affäre Schubarth

Anhörungen zum spuckenden Bundesrichter

Subkommissionen warten auf Stellungnahme des Bundesgerichts.

Die Präsidenten der Subkommissionen "Gerichte" beider Räte haben am Dienstag Anhörungen zur Spuck-Attacke von Bundesrichter Martin Schubarth durchgeführt. Bevor sie eine Untersuchung beantragen, wollen sie die Stellungnahme des Bundesgerichts vom Mittwoch abwarten.

Die Präsidenten der Subkommissionen "Gerichte" der stände- und nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) haben laut Medienmitteilung am Dienstag Bundesrichter Martin Schubarth und Bundesgerichtspräsident Heinz Aemisegger angehört.

Gesamtgericht tagt

Vor einem Beschluss, ob und inwieweit den beiden GPK eine Untersuchung am Bundesgericht beantragt werde, warte man die Stellungnahme des Bundesgerichts zu den Ereignissen ab. Dieses werde am Mittwoch im Rahmen des Gesamtgerichts tagen.

Martin Schubarth hatte vor einer Woche in Richtung des Bundesgerichtskorrespondenten der«Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) und eines Gerichtsschreibers gespuckt. Der Gerichtsschreiber wurde im Gesicht getroffen, der NZZ-Korrespondent an der Kleidung.

Der Vorfall geschah vor dem Hintergrund eines langjährigen persönlichen Konflikt zwischen Martin Schubarth und dem NZZ-Korrespondenten. Schubarth sah sich durch dessen Berichterstattung zum Geschehen am Bundesgericht in verschiedenen Fällen zu Unrecht und persönlich angegriffen.

Weitere Vorwürfe

Im Zuge der Berichterstattung zur Spuck-Attacke wurden in den Medien weitere Vorwürfe gegen Bundesrichter Martin Schubarth laut. Angelastet wurden ihm bisher unbewiesene Kompetenzüberschreitung zu seiner Zeit als Präsident des bundesgerichtlichen Kassationshofes.



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