Die Fasnachtszeitung Soso von Laufen BL hat im vergangenen Jahr die Antirassismus-Strafnorm verletzt. Das Baselbieter Strafgericht hat Bussen gegen zwei Herausgeber bestätigt. Einer davon ist Sicherheitschef der Einwohnergemeinde.
Ein fingierter Inseratetext im Fasnachtsblatt, das privat herausgegeben wird, bezog sich auf das neue Durchgangszentrum für Asylbewerber. Über dessen afrikanische Bewohner war da zu lesen, sie kämen aus einem Gebüsch oder aus dem Dschungel, sie wüssten nicht, wie alt sie seien, und sie würden stehlen.
Der Fall sei als relativ kleine Entgleisung im Rahmen der Fasnacht zu werten, bestätigte Gerichtspräsident Daniel Seiler auf Anfrage am Dienstag Medienberichte. Das Fasnachts-Inserat setze die Asylsuchenden als Gruppe pauschal herab und verletze somit die Menschenwürde.