Die Verteidigung des Schweizer Wettermoderators Jörg Kachelmann hat am Mittwoch vor dem Landgericht Mannheim die Durchsuchung der Redaktionsräume des Nachrichtenmagazins "Focus" und der Illustrierten "Bunte" beantragt. Dabei sollten Schriftstücke und Datenträger sichergestellt werden, sagte Rechtsanwalt Johann Schwenn. Nach seiner Überzeugung hat der Burda-Verlag mehrere Zeuginnen bezahlt und beeinflusst, die vor Gericht zu Lasten Kachelmanns aussagten. Der Antrag wurde von der Strafkammer des Landgerichts zunächst zurückgestellt, um der Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Das Gericht begann danach mit der seit längerem geplanten Vernehmung des Sachverständigen Günter Seilder. Der Traumatologe ist gleichzeitig Therapeut der Ex-Freundin Kachelmanns und wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Kachelmann steht seit 6. September wegen schwerer Vergewaltigung vor Gericht. Seine Ex-Freundin hat ihn in ihrer Aussage belastet. Er selbst bestreitet die Tat.
Kachelmanns neuer Anwalt Schwenn stützte seinen Verdacht auf eine "Focus"- Ausgabe, wonach eine Zeugin in der Schweiz Kachelmann schwer belaste. Die Frau soll der Staatsanwaltschaft Mannheim telefonisch von Gewaltübergriffen Kachelmanns wenige Wochen vor der angeblichen Vergewaltigung berichtet haben. Als Schweizerin will die Frau aber nicht vor dem deutschen Gericht erscheinen. Schwenn äusserte die Vermutung, dass es sich um eine bezahlte und geführte Zeugin des Burda-Verlags handle. Denn es sei auszuschliessen, dass das Magazin von der Zeugin durch Prozessbeteiligte erfuhr.
Schwenn äusserte den Verdacht, dass diese und andere Frauen vom Burda-Verlag geführt worden seien, damit sie im Prozess vor dem Landgericht Mannheim bestimmte Aussagen machen. "Wenn ein Verlagshaus meint, seine Macht missbrauchen zu müssen, um ein Verfahren zu beeinflussen, dann ist das nicht mehr von der Pressefreiheit gedeckt", sagte er in einer Verhandlungspause. Dabei zeigte er sich pessimistisch, was den Ausgang des Verfahrens angeht: "Bisher haben Staatsanwaltschaft und Gericht mir keinen Anlass gegeben, die Verurteilungsgefahr für gemindert zu halten." Aber mit Blick auf eine mögliche Revision betonte er, das letzte Wort werde nicht in Mannheim gesprochen.
Schwenn kritisierte zudem seinen Vorgänger Reinhard Birkenstock. "Es wundert mich, dass die Verteidigung das bisher nicht gesehen hat." Die Pflichtverteidigerin Andrea Combé nahm Schwenn von der Kritik aus, weil sie "faktisch entmündigt war". Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass alle Frauen zunächst bei der Staatsanwaltschaft aussagten, bevor sie Kontakt zur Presse hatten. Ihre Aussagen seien folglich festgehalten gewesen, bevor sie sich in den Medien äusserten. (sda)