In seinem Jahresbericht für das vergangene Jahr dokumentiert der Schweizer Presserat die Zahl und Art der eingegangenen Beschwerden. Mit 104 habe sich «die Anzahl Beschwerden wieder am langjährigen Durchschnitt auf hohem Niveau» eingependelt. Zum Vergleich: 2016 waren es rekordtiefe 48 Beschwerden. Vier Jahre später, im ersten Pandemiejahr, wandten sich 181 Personen oder Organisationen an den Presserat.
Von den 104 eingegangenen Beschwerden erledigte das Gremium 2023 deren 74. Unerledigt blieben per Anfang dieses Jahres 85, am zweitmeisten seit 2013. Rund ein Drittel der Beschwerden hiess der Presserat gut oder teilweise gut und rügte die betroffene Redaktion. In sieben Fällen und damit am meisten erfolgte dies wegen eines Verstosses gegen die Wahrheitspflicht, wie sie in Ziffer 1 der «Erklärung der Rechte und Pflichten der Journalistinnen und Journalisten» festgeschrieben steht. Wegen identifizierender Berichterstattung und unterlassener Anhörung setzt es je sechs Rügen ab.
In ihrem Editorial zum Jahresbericht wirft Susan Boos die Frage auf, für welche Medien der Presserat überhaupt zuständig sei. Eine abschliessende Antwort liefert die Präsidentin des Schweizer Presserats nicht. Boos betont, der Presserat pflege grundsätzlich ein breites Verständnis davon, was eine Journalistin oder ein Journalist sei, und entscheide im Einzelfall. Bis jetzt richtet sich das Gros der Beschwerden noch gegen traditionelle redaktionelle Medien. Boos geht aber davon aus, dass sich der Presserat vermehrt auch mit Beschwerden gegen para- und vor allem pseudojournalistische Publikationen befassen muss. Deshalb müsse sich der Presserat «notgedrungen» damit beschäftigen, wo die Grenze zwischen Journalismus und Nicht-Journalismus liegt. Diese Frage wolle man «mit der Branche, mit den JournalistInnen, PublikumsvertreterInnen und allen Medien, die daran interessiert sind, angehen.» (nil)