Anzahl Beschwerden blieb 2007 konstant

Presserat - In 25 Fällen wurde der Journalistenkodex verletzt.

Der Presserat hat im vergangenen Jahr 63 Beschwerden behandelt. Dies entspricht in etwa dem Durchschnittswert der vergangenen sechs Jahre. Ganz oder teilweise recht gegeben hat er dabei 25 Beschwerdeführern. Der Befund lautete jeweils, ein angegriffener Medienbericht habe den Journalistenkodex 1999 verletzt. Die drei häufigsten Rügegruppen waren Verletzungen des Fairnessgebots, Verletzung der Privatsphäre und ungerechtfertigte Namensnennung. Dies geht aus dem Jahresbericht 2007 des Presserats hervor.

Bei den abgewiesenen Beschwerden gehen einige von einer Pflicht des Mediums aus, eingesandte Leserbriefe abzudrucken. Nicht auszurotten sei überdies die (falsche) Ansicht, der Presserat verordne eine Objektivitäts- und Ausgewogenheitspflicht. Vielmehr seien die eingeforderten Hauptpflichten, die der Journalistenkodex einfordert, Respekt vor der Privatsphäre, Fairness und Transparenz. Immer wieder abgewiesen würden auch Beschwerden, weil die Parteien Gegensätzliches zur Sache behaupteten, ohne Beweise auf den Tisch zu legen. Der Presserat selbst kann keine Beweise einfordern oder Kontrahenten vorladen.