Unternehmen sollen die Radio- und Fernsehabgabe nicht doppelt zahlen müssen, wenn sie einer Arbeitsgemeinschaft angehören. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat wollen eine Ausnahmeregelung erlassen.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF) hat eine parlamentarische Initiative von Ständerat Hans Wicki (FDP/NW) mit 19 zu 5 Stimmen angenommen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die ständerätliche Schwesterkommission kann damit eine Gesetzesänderung ausarbeiten.
Angenommen hat die Nationalratskommission auch parlamentarische Initiativen mit demselben Anliegen von Christian Wasserfallen (FDP/BE) und Jürg Grossen (GLP/BE). Diese gehen nun an die Ständeratskommission.
Wegen Mehrwertsteuer-Register
Heute müssen nicht nur Unternehmen, sondern auch Arbeitsgemeinschaften eine Abgabe zahlen. Der Grund dafür ist, dass Arbeitsgemeinschaften mehrwertsteuerpflichtig sind: Die Erfassung der abgabepflichtigen Unternehmen orientiert sich am entsprechenden Register.
Damit werden auch jene Arbeitsgemeinschaften erfasst, welche von Unternehmen mit dem einzigen Zweck der Abwicklung eines bestimmten Geschäfts gegründet wurden. Die Abgabe wird dann sowohl bei den beteiligten Unternehmen als auch bei der Arbeitsgemeinschaft erhoben. Diese Doppelbesteuerung soll verhindert werden.
Alle Unternehmen befreien
Die Nationalratskommission möchte die Unternehmen ohnehin von der Abgabe befreien. Sie hat sich zum zweiten Mal für eine parlamentarische Initiative von Gregor Rutz (SVP/ZH) ausgesprochen. Die Ständeratskommission hatte diese aber deutlich abgelehnt. Nun wird das Parlament entscheiden.
Die Gegner der Unternehmensabgabe argumentieren, Firmeninhaber und Mitarbeitende müssten bereits als Privatpersonen eine Abgabe entrichten. Die Unternehmensabgabe führe zu einer Doppelbelastung.
Die Befürworter geben zu bedenken, das Stimmvolk habe dem neuen Abgabesystem 2015 zugestimmt. Ein erneuter Wechsel sei nicht angezeigt. Ohne Unternehmensabgabe würden Gelder fehlen, oder die Abgabe für Privatpersonen müsste erhöht werden. Unternehmen zahlen heute eine nach Umsatz abgestufte Abgabe, die ab einem Umsatz von 500'000 Franken fällig wird. (sda/cbe)