Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die Zeitschrift "Gesundheitstipp" teilweise gutgeheissen. Er kam zum Schluss, dass in einem Artikel über Rückenprobleme ein Zitat in unzulässiger Weise gekürzt und eingebettet wurde. Mit dem Artikel "Eine Therapie sorgt für Wirbel" habe der "Gesundheitstipp" die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten verletzt, schreibt der Presserat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme.
In dem Artikel ging es um eine Behandlungsmethode mit dem Namen "Atlaslogie". Beschwerde eingereicht hatte der Schweizerische Verband für Atlaslogie. Durch die unzulässige Kürzung und Einbettung des Zitats eines Arztes sei der Eindruck entstanden, dieser stehe der Atlaslogie kritisch bis negativ gegenüber, schreibt der Presserat. Der Mediziner habe sich aber in Tat und Wahrheit positiv geäussert.
In anderen Punkten stellt sich der Presserat hinter den "Gesundheitstipp". Es liege in dessen redaktionellem Ermessen, Rücken-Therapien zu vergleichen, hält er fest. Der Verband für Atlaslogie müsse es sich gefallen lassen, wenn die von ihm vertretene Therapie kritisch oder ablehnend beurteilt werde. (sda)