«Ärztezeitung» behandelt Gastautor unfair

Presserat - Die Redaktion hatte ihre Vorbehalte gegenüber des Gastbeitrags mit einführenden Zeilen herausgestrichen.

Der Leiter Gesundheitspolitik von Economie Suisse verfasste eine Gastkolumne in der «Schweizerische Ärztezeitung» mimt dem Titel «Wirtschaft bringt Gesundheit». Die Redaktion empfand den Beitrag als simplifizierend und konnte sich nur knapp dazu durchringen, ihn abzudrucken. Deshalb beschloss die Redaktion, den Beitrag mit einem «Chapeau» zu versehen, also einem kurzen einführenden Text. Darin strich sie ihre Vorbehalte heraus und empfahl einen Gegenbeitrag in der gleichen Ausgabe zur Lektüre.

Das Problem beim Ganzen: Der Vertreter von Economie Suisse wurde über die Vorbehalte und flankierenden Massnahmen nicht informiert. Er hatte das vorbehaltlose «Gut zum Druck» des Ärzteblatts erhalten. Dies wertete der Schweizer Presserat als Verletzung des Fairnessprinzips im Journalistenkodex, nach dem sich Medienschaffende auszurichten haben, teilt er in einer Mitteilung mit. Deshalb hat er die Beschwerde des Gastautors gutgeheissen. (sda/wid)