Auch der Privatradio-Verband lehnt den Entwurf ab

Neues Mediengesetz - Der Verband Schweizer Privatradios kritisiert insbesondere, dass das neue Gesetz für Radios ohne Gebührenanteil keine Konzessionen mehr vorsieht, die sechs Prozent Gebührenanteile sehr gefährdet seien und Mediapulse nicht mehr unterstützt würde.

In seiner Vernehmlassungsantwort hält der Verband Schweizer Privatradios fest, dass er das vom Bundesrat vorgeschlagene Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) ablehnt.

Die Radiobranche unterliege derzeit einem starken Wandel: «Digitalisierung, Disruption und Fragmentierung haben auch die Radios erfasst», heisst es in der Stellungnahme. Um ihre Hörerschaft in Zukunft zu erreichen, müssten die Programme der Schweizer Privatradios nicht nur über die klassischen Rundfunkkanäle (UKW, DAB+) verbreitet, sondern auch in Geräten mit Sprachsteuerung (Alexa, Google Home, etc.) und auf den Dashboards der Autos und Haushaltapparaten gefunden werden. Damit Radio free to air bleibe, sei der Rundfunk mit entsprechenden Bestimmungen in die 5G-Welt zu übertragen. Damit wolle die Schweizerische Radiobranche von den neuen Möglichkeiten profitieren und die Präsenz ihrer Radios auch in einer fragmentierten und disrumpierten Welt sicherstellen.

Die Schweizer Privatradios können diese Entwicklung aber nur stemmen, wenn sie im Bereich der gesetzlichen Regulierung Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit haben, heisst es weiter

Das vorgeschlagene BGeM biete diese aber nicht. Konkret kritisiert der VSP, dass das neue Gesetz für Radios ohne Gebührenanteil keine Konzessionen mehr vorsieht, die sechs Prozent Gebührenanteile sehr gefährdet seien, da sie mit anderen Leistungserbringern zu teilen sind, und die Mediapulse, welche eine verlässliche Nutzungsforschung biete, nicht mehr unterstützt werden soll. Dies bedrohe das wirtschaftliche Geschäftsmodell der Schweizer Privatradios. Der VSP befürchtet, dass die Privatradios mit dem neuen BGeM verschwinden und so 35 Jahre Arbeit verloren gehen würden. Es sei umso stossender, dass das BGeM ausgerechnet für die grösste Konkurrentin der Privatradios, die SRG, diese Rechts- und Planungssicherheit aber offenbar als wichtig erachte und schaffe.

Der VSP regt stattdessen eine Teilrevision des RTVG an, um «dringende Fragen aus der No-Billag-Debatte – insbesondere die Neuverteilung der Einnahmen aus der Haushalts- und Unternehmensabgabe» – neu zu regeln. (maw)