Auch für Online-Artikel gibt es Geld

Pro Litteris - Pro Litteris führt ein neues System ein. Dadurch werden die eingezogenen Kopiervergütungen auch für Onlinewerke verteilt.

Pro Litteris verteilt neu Entschädigungen für Online-Artikel. Bis anhin war das nur bei den gemeldeten Printwerken der Fall. Wie Pro Litteris, die Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst, in einer Mitteilung schreibt, kann das neue System «Onlinewerke entschädigen» wie geplant am 1. Juli eingeführt werden.

Verlage können Zählmarken auf den Websites integrieren, um die Nutzung von urheberrrechlich geschütztem Material zu zählen. Ab 2019 werden ihnen Entschädigungen ausbezahlt. Deren Höhe wird durch eine Formel bestimmt, die die Zugriffe (aus der Schweiz) und den Zeichenumfang berücksichtigt. Für eine Entschädigung müssen anschliessend die Verlage Angaben und Nachweise melden.

«Einige Franken pro Werk»

Damit stehe nun Online-Verteilung selbstständig neben der traditionellen Print-Verteilung, heisst es in der Mitteilung weiter. Wie bei Print ist auch bei Online die Kopierwahrscheinlichkeit der geschützten Publikationen ausschlaggebend.

Die Höhe der Entschädigungen pro Onlinewerk und in Summe sei offen. «Wir rechnen auf Basis der heutigen Schätzungen mit einigen Franken pro Werk», schreibt Pro Litteris.

Grosszügiges Urheberrecht

Diese Entschädigungen, bisher waren es jährlich rund acht Millionen Franken, kommen zu den bekannten Reprografie-Entschädigungen hinzu, die Urheber und Verlage für ihre gedruckten Sprachwerke und Bilder bereits heute erhalten.

Der Grund der Vergütungen, die Pro Litteris für Texturheber und Verlag einzieht: Die Schweiz hat ein für Nutzer grosszügiges Urheberrechtsgesetz, das den Betrieben und Schulen gegen moderate Pauschalen das Vervielfältigen erlaubt. (pd/eh)