Der Umgang mit künstlicher Intelligenz beschäftigt zurzeit die Redaktionen der grossen Medienunternehmen. Welche Regeln gelten bei der Nutzung von neuen Technologien für Text oder Bild? Das Westschweizer Portal Heidi News und SRF haben dazu bereits Leitlinien definiert (persoenlich.com berichtete). Nun zeigt sich: Auch die Nachrichtenagentur Keystone-SDA hat Ende März ein Papier zur Haltung gegenüber künstlicher Intelligenz ausgearbeitet.
«Keystone-SDA möchte die Vorteile von KI nutzen, um Kundinnen und Kunden sowie die eigenen Mitarbeitenden zu unterstützen», heisst es darin. Unter dem Punkt Qualitätsansprüche und Ausweispflicht steht weiter: «Keystone-SDA legt beim Einsatz von KI besonderes Augenmerk auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit. Besonders wichtig ist das Offenlegen der Quellen. Damit will die Agentur das Vertrauen in die Technologie stärken.» Komme eine KI zum Einsatz, dann wende Keystone-SDA dieselben Qualitätssicherungskontrollen an wie bei der klassischen, manuellen Erstellung von Inhalten (Quellenprüfung, Vier-Augen-Prinzip).
Im Weiteren will die Nachrichtenagentur deklarieren, wenn bei der Beschaffung von Informationen oder Inhalten eine Form von KI verwendet worden ist. Zum Beispiel, wenn ein Datensatz mit KI durchsucht und ausgewertet worden ist. Werden Inhalte mithilfe künstlicher Intelligenz übersetzt, wird dies nicht extra ausgewiesen. (wid)