Die Privatradios und die Privatfernsehstationen sollen fix je 4 Prozent der SRG-Empfangsgebühren erhalten. Die zuständige Nationalratskommission will in diesem Hauptstreitpunkt dem Ständerat nicht nachgeben.
Wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten, hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) mit 19 zu 4 Stimmen an festen Prozentsätzen beim Gebührensplitting festgehalten. Der Ständerat hatte sich für eine flexible Lösung von 3 bis 5 Prozent ausgesprochen.
Sonst ging die Differenzbereinigung beim Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) voran. Die KVF legte wie der Ständerat fest, dass der Bund "mindestens" die Hälfte des Auslandangebotes der SRG (Swissinfo) abgelten soll. Für die Publikumsforschung soll ein Stiftungsmodell vorgesehen werden.
Auch bei der Aufsicht über Werbung und Sponsoring schloss sich die KVF dem Ständerat an: Die Aufsicht soll beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) belassen werden, so dass die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) nur für den redaktionellen Teil zuständig bleibt. Dieser Entscheid fiel indes nur mit 12 zu 10 Stimmen.