Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) geht gegen Schleichwerbung am Fernsehen vor. In diesem Jahr wurden zehn nationale und sprachregionale sowie 13 lokale Stationen kontrolliert und ingesamt 18 Aufsichtsverfahren eingeleitet. Bei der Hälfte der Verfahren geht es im engeren Sinn um Schleichwerbung, bei den übrigen mehrheitlich um die fehlende oder ungenügende Deklaration von Sponsoren, wie es am Mittwoch an der Jahresmedienkonferenz des BAKOM in Biel hiess.
Von den zehn nationalen und regionalen Anbietern kamen Viva Schweiz, U1 TV und das Tessiner Fernsehen TSI ohne Verfahren weg. Abgeschlossen wurden bisher zwei Verfahren, in denen das BAKOM einen Verstoss gegen die Werbe- und Sponsoringbestimmungen feststellte. Betroffen sind Sendungen von Presse TV (Café Bâle) und Alphavision (Fenster zum Sonntag). Weitere Verfahren sind hängig, unter anderem eines gegen das Schweizer Fernsehen (SF1) wegen der Sendung "Glanz und Gloria".
Unter den kontrollierten lokalen Anbietern blieb bisher einzig Tele Tell verfahrensfrei. Für einen weiteren lokalen Sender ist die Auswertung noch im Gang. Die Verfahren wurden nach einer Erhebung eingeleitet, die das BAKOM als Aufsichtsorgan durchführte. Dabei visionierten die Beamten 2800 Minuten Sendezeit (knapp 47 Stunden), wie die Leiterin der Aufsicht Radio und Fernsehen des Bundesamtes, Carole Winistörfer-Gerber, sagte.
Pro Station wählten die Kontrolleure eines bis drei Sendegefässe aus und begutachteten jeweils zwei bis vier Ausgaben. BAKOM-Direktor Martin Dummermuth sprach angesichts der Resultate von einer "heiklen Entwicklung". Die seit einigen Jahren feststellbare Tendenz zur Vermischung von redaktionellen Beiträgen mit Werbung bleibe bestehen.
Verschärfung im RTVG
Bisher kann das BAKOM bei Verstössen die Anbieter zur Behebung von Mängeln auffordern und den Einzug unrechtmässiger Gewinne anordnen. Zu diesem Mittel hat das BAKOM in den vergangenen zwei Jahren in Fällen von Schleichwerbung aber nicht gegriffen, wie Winistörfer-Gerber sagte. Gewinneinzüge seien aber in mehreren Fällen von unerlaubter Alkoholwerbung angeordnet worden, die als schwerwiegende Verstösse gewertet werden.
Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz sollen die Sanktionsmöglichkeiten des BAKOM bei Verstössen gegen Werbe- und Sponsoringbestimmungen ausgeweitet werden. Die Referendumsfrist dauert bis 26. Oktober. Das Amt soll im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens künftig Bussen aussprechen können, die bis zur 10 Prozent des Jahresumsatzes des Medienunternehmens betragen können, wie Winistörfer-Gerber ausführte.