24.11.2000

AWP verliert gegen Bundeskanzlei

Verträge zwischen Bund und sda sind nicht auszuschreiben.

Die AG für Wirtschaftspublikationen (AWP) hat einen Streit mit der Bundeskanzlei (BK) verloren. Deren Verträge mit der Nachrichtenagentur sda müssen laut Eidg. Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (BRK) nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Die BRK kam zum Schluss, dass zwei der drei Verträge, die die BK mit der sda abgeschlossen hat, nicht unter das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) fallen. Und der dritte sei bereits vor Inkrafttreten des BoeB unterzeichnet worden, womit er ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes falle. Auf die Beschwerde der Zürcher Presseagentur AWP, spezialisiert auf Wirtschaft- und Finanzinformationen, könne aus diesem Grund nicht eingetreten werden.

Der erste Vertrag verpflichtet die sda zur Lieferung des dreisprachigen Agenturdienstes an die Bundesverwaltung und zur Übersetzung von Bundeshausinformationen, die nicht in italienisch herausgegeben werden. Weiter stellt die sda einen Alarmdienst für Krisensituationen sicher. Durch den zweiten Vertrag wird der Bundesverwaltung Zugang zur Datenbank ELSA der sda garantiert. Diese Dienstleistungen werden laut BRK in den Anhängen zur Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen und zum entsprechenden GATT/WTO-Übereinkommen nicht aufgeführt. Damit entfalle ihre Zuständigkeit. Mit dem dritten Vertrag wird dem Bund ermöglicht, über den Originaltextservice der sda wichtige Erklärungen direkt im Wortlaut zu verbreiten. Dieser Vertrag wurde 1994 für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich bei Stillschweigen jeweils um ein weiteres Jahr.



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