Bakom beanstandet Werbung bei "MusicStar"

SF DRS - Zusammenarbeit von SRG und Universal unter der Lupe.

Bei der Casting-Show "MusicStar" hätten die Hinweise für CDs der Plattenfirma Universal Music im Werbeblock platziert werden müssen. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) beanstandete die Hinweise innerhalb und im Umfeld der Sendung. Schweizer Fernsehen DRS hatte sich entsprechende Botschaften von der Plattenfirma Universal Music zahlen lassen. Sie gemäss einem Aufsichtsentscheid des Bakom in den Werbeblock gehört. Gerade bei einem kommerziellen Format wie "MusicStar" seien die Anforderungen an eine eindeutige Deklarierung von werblichen Inhalten hoch zu stecken, heisst es in der BAakom-Mitteilung vom Freitag.

SF DRS muss nun dem Bakom Bericht erstatten, wie es solche Vorkommnisse in Zukunft vermeiden wird. Der Entscheid werde intern analysiert, sagte SF-DRS-Sprecher Robert Neuhaus auf Anfrage. Erst dann werde entschieden, ob SF DRS die Beanstandung anfechten wird.

Kein Sponsoring-Verhältnis

Laut Bakom bestand hingegen kein Sponsoring-Verhältnis zwischen der Tonträgerfirma und der Sendung "MusicStar". Universal sei bei der ersten Staffel von "MusicStar" Exklusivpartner für die Vermarktung von CDs und DVDs gewesen. Rechtlich sei Universal als Lizenznehmer und nicht als Sponsor einzustufen, deshalb habe keine Deklarationspflicht bestanden. Das Bakom hätte eine solche aber aus Transparenzgründen begrüsst, heisst es in der Mitteilung weiter.

Telefon-Votings zulässig

Anfang März hatte das Bakom erstmals Stellung zu "MusicStar" bezogen. Damals ging es um die Kosten für die Telefon-Votings, die vom Preisüberwacher kritisiert worden waren. Das Bakom hatte die Votings aber als zulässig eingestuft. Der Preisüberwacher hatte moniert, das gebührenfinanzierte SF DRS generiere durch die Telefon-Votings hohe Zusatzeinnahmen. Er hatte das Bakom deshalb um eine juristische Einordnung gebeten.