Bakom muss Auftragsvergabe neu prüfen

Universität Zürich - Eine Firma zweifelt die Vergabe der SRG Online-Analyse an die Universität Zürich an.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) muss im Rahmen einer Auftragsvergabe prüfen, ob beim Angebot der Universität Zürich für die Analyse des Online-Angebots der SRG ein Ausschlussgrund vorliegt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden.

Die Firma Publikom AG aus dem Kanton Zürich hatte nach der öffentlichen Ausschreibung des Auftrags im Januar 2015 ebenfalls ein Angebot eingereicht. Der Zuschlag ging jedoch an die Universität Zürich.

In seiner Beschwerde rügte das Privatunternehmen unter anderem, dass die Universität Zürich ein Angebot eingereicht habe, das nicht kostendeckend sei. Dies sei nur möglich, weil es sich bei der Universität um eine öffentlich-rechtliche Anstalt handle. Das Angebot werde somit quersubventioniert.

In ihrem Angebot hatte die Universität zum Beispiel die Leistungen des Projektleiters hinsichtlich der benötigten Stundenzahl zwar aufgeführt. Diese wurden jedoch nicht in Rechnung gestellt.

Einer der Bundesverwaltungsrichter rechnete in der öffentlichen Beratung vor, dass es sich dabei um einen Posten von rund 40’000 Franken handle, wenn man bei einem Stundensatz von 200 Franken ausgeht.

Knapper Entscheid

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit drei zu zwei Stimmen die Beschwerde der Publicom teilweise gutgeheissen und an das Bakom zurückgewiesen.

Dieses muss prüfen, ob die Universität Zürich wegen Verletzung von vergabe-beziehungsweise wirtschaftsverfassungsrechtlichen Gründen aus dem Vergabeverfahren hätte ausgeschlossen werden müssen.

Private Anbieter dürfen bei einer Vergabe unter Preis mitbieten. Dies sei in der Schweiz nicht verboten, wie an der öffentlichen Beratung ausgeführt wurde. Hinsichtlich eines öffentlichrechtlichen Akteurs ist die gesetzliche Grundlage jedoch weniger klar.

Die Mehrheit der St. Galler Richter ist am Mittwoch zum Schluss gekommen, dass bei der Beteiligung einer öffentlichrechtlichen Anstalt an einem Vergabeverfahren dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität staatlichen Handelns Rechnung zu tragen sei.

Erster Teilauftrag vergeben

Den Dienstleistungsauftrag für die Analyse des SRF Online-Angebots hatte das Bakom für das Kalenderjahr 2015 ausgeschrieben. Der Auftrag beinhaltet zudem eine Option für die Jahre 2016 bis 2018.

Weil mit der Analyse geprüft wird, ob das Online-Angebot der SRG der Konzession entspricht, hat das Bundesverwaltungsgericht zugelassen, dass der Auftrag für das Jahr 2015 - wie vom Bakom bestimmt - an die Universität Zürich vergeben wird.

Je nachdem, wie das juristische Verfahren ausgeht, ist die Option für die Jahre 2016 bis 2018 noch zu vergeben. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden. (sda)