Gegen die Ringier TV Sendung "Gesundheit Sprechstunde" läuft ein Aufsichtsverfahren durch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Möglicherweise hat ein Sponsor einen werblichen Auftritt in zwei Sendungen erhalten. In den beanstandeten Sendungen wurde die Zürcher Schulthess-Klinik als Sponsor erwähnt. Gleichzeitig hatten Ärtze dieser Klinik eine "auffällige Präsenz" in diesen Sendungen, wie Susanne Marxer, Co-Leiterin des Rechtsdiensts Radio und Fernsehen vom Bakom auf Anfrage erklärte.
Das Bakom prüft nun, ob der Sponsor damit einen werblichen Auftritt hatte, bestätigte Marxer eine Meldung des "Tages-Anzeigers" vom Donnerstag. Gemäss Radio- und TV-Gesetz (RTVG) ist ein werblicher Auftritt eines Sponsors nicht erlaubt und geht in Richtung Schleichwerbung. Es ist nicht das erste Mal, dass die Sendung "Gesundheit Sprechstunde" ins Visier der Aufsichtsbehörde Bakom gerät. Im Jahr 2006 musste Ringier TV wegen Schleichwerbung und nicht deklarierter Sponsoren eine Busse von 5000 Franken bezahlen und einen Teil der Sponsoringeinnahmen abliefern. (sda)