BaZ wegen Artikel zu Georg Kreis gerügt

Schweizer Presserat - Die «Basler Zeitung» hat dem Historiker absichtliches Verschweigen von Tatsachen unterstellt.

Der Schweizer Presserat rügt die «Basler Zeitung» (BaZ), weil sie in einem Artikel über Raubkunst die Unwahrheit geschrieben hat. Die Zeitung hatte im Januar 2018 behauptet, der Basler Historiker Georg Kreis habe einen grossen Fall von Raubkunst aus dem Jahr 1933 «unter den Teppich gekehrt» beziehungsweise «verschwiegen».

Der BaZ-Artikel führt aus, dass Kreis Dokumente zur Raubkunst-Akte Curt Glaser vor der Öffentlichkeit verborgen habe. Kreis sei als Mitglied der Bergier-Kommission verantwortlich für die Studie zum Thema Raubkunst gewesen. Er habe Kenntnis von Unterlagen zum heiklen Kauf der Glaser-Sammlung durch das Basler Kunstmuseum im Jahr 1933 gehabt. Er habe aber einen der wohl grössten Fälle von Raubkunst in der Schweiz verschwiegen und so das Basler Kunstmuseum vor unangenehmen Schlagzeilen bewahrt.

Der Presserat hiess eine Beschwerde gegen die BaZ teilweise gut. Die «Basler Zeitung» hätte nicht schreiben dürfen, der Historiker habe den Fall «unter den Teppich gekehrt» beziehungsweise «verschwiegen». Sie hätte lediglich feststellen können, Kreis habe den Fall nicht erwähnt. Und sie hätte Kreis zu seinen Motiven befragen müssen, wie der Presserat schreibt. Wenn Kreis bis zum Redaktionsschluss nicht erreichbar war, so hätte die BaZ ihre Bemühungen, eine Stellungnahme zu erhalten, im Artikel dokumentieren sollen.

Asylbewerber korrekt zitiert

Der Schweizer Presserat weist zudem zwei Beschwerden gegen die Pendlerzeitung «20 Minuten» ab. Diese hatte im Oktober 2017 online über einen jungen äthiopischen Asylbewerber berichtet und dabei im Titel die Frage aufgeworfen: «Gab Hilfswerk Tipps zum Asylmissbrauch?»

Das Netzwerk Asyl Aargau und ein Schweizer, der den Äthiopier zum Gespräch beim Hilfswerk begleitet hatte, führten darauf Beschwerde beim Presserat. Sie monierten, «20 Minuten» stelle den Asylbewerber als Asylbetrüger bloss, unterschiebe ihm Zitate und hätte den jungen Mann über das Ziel des Artikels getäuscht.

Der Presserat bewertet in seinem Entscheid diese Vorwürfe als nicht berechtigt. Der Asylbewerber wusste, worüber der Journalist schreiben würde und autorisierte seine Zitate. (pd/cbe)