Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat entschieden, bis Ende Juni 2003 keine Gesuche um Erteilung von Konzessionen für Radio-Kurzveranstaltungen in Zürich zu behandeln. Es trage damit dem Umstand Rechnung, dass dieses Jahr die Konzessionierung eines neuen Jugendradios in Zürich anstehe, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Ausschreibung für das Jugendradio soll im März eröffnet werden und bis Ende Juni dauern.
Verschiedene Personen und Gruppen, die als Kandidaten für das neue Zürcher Jugendradio in Frage kommen, haben bereits Gesuche für diesjährige Kurzveranstaltungen beim BAKOM gestellt. Diese Kurzveranstaltungen könnten den Organisatoren mitunter als Plattform dienen, um sich beim Publikum und den lokalen Behörden als spätere Betreiber des Jugendradios zu empfehlen. Der Kreis der Interessenten für die neue Konzession sei heute jedoch noch nicht abschliessend bekannt, argumentiert das BAKOM. Ausserdem wäre es schon aus technischen und organisatorischen Gründen kaum möglich, sämtlichen Bewerbern, welche über den Äther auf ihre Projekte aufmerksam machen möchten, gleiche Bedingungen anzubieten.
Um ein faires Auswahlverfahren zu gewährleisten, will das BAKOM den Ablauf der Bewerbungsfrist für das Jugendradio abwarten, bevor es die eingegangenen Gesuche um Erteilung von Kurzveranstaltungkonzessionen behandelt. Falls sich der Gesuchsteller um eine Kurzveranstaltung nicht gleichzeitig um die Dauerkonzession beworben hat, wird das BAKOM seinen Antrag prüfen. Wer sich um die Dauerkonzession beworben hat, wird demnach 2003 keine Kurzveranstaltung in Zürich durchführen können.