"Beobachter"-Journalist genötigt

Bezirksgericht Zürich - Bedingte Geldstrafe für Winterthurer Unternehmer.

Das Bezirksgericht Zürich hat einen Unternehmer aus Winterthur wegen Nötigung schuldig gesprochen. Er hatte einen Journalisten bedroht, um einen kritischen Artikel im "Beobachter" zu verhindern. Das Gericht lastete in dem am Wochenende veröffentlichten Urteil dem Unternehmer eine "strafbare Machtdemonstration" an und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 50 Franken. Das Verhalten sei nicht tolerierbar gewesen. Er hätte auch andere Möglichkeiten gehabt, den geplanten Artikel zu verhindern - etwa im Rahmen einer superprovisorischen Verfügung.

Der "Beobachter"-Jornalist hatte im Juni 2008 einen Bericht über Krankenkassenversicherungen verfasssen wollen. Dabei sollten auch die Aktivitäten des Versicherungsunternehmers aus Winterthur beleuchtet werden. Als der heute 57-Jährige beim Gegenlesen des Artikels bemerkte, dass der Bericht auch kritische Punkte gegen seine Firma enthielt, forderte er den Journalisten per Fax auf, den Artikel nicht zu veröffentlichen. Andernfalls würde er ihm einen zu erwartenden Schaden von rund zehn Millionen Franken in Rechnung stellen.

An Arbeits- und Wohnort aufgesucht

Danach suchte der Beschuldigte den Journalisten auch an dessen Arbeitsort in Zürich und später an dessen Wohnort auf. Als er bei seinen Druckversuchen auch noch dessen Frau und die Kinder ins Visier nahm, verzichtete der Journalist schliesslich aus Angst um seine Angehörigen auf eine Veröffentlichtung des Berichts. In der Verhandlung im Januar vor Bezirksgericht Zürich hatte die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Sanktion von 60 Tagessätzen zu 150 Franken verlangt. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf Freispruch. (sda)