Bericht über Todesfall im Berner Inselspital gerügt

Presserat - Beschwerde gegen Puls-Tipp gutgeheissen.

In einem Bericht über einen Todesfall im Berner Inselspital hat das Gesundheitsmagazin Puls-Tipp zu Unrecht umstrittene subjektive Vorwürfe von Angehörigen einer Patientin als objektive Fakten dargestellt sowie die Sachdarstellung des Hausarztes der Verstorbenen verzerrt und unautorisiert wiedergegeben. Weiter hat Puls-Tipp allgemeine Äusserungen eines anderen Arztes irreführend als fallbezogen ausgewiesen und das berufsethische Anhörungsprinzip ungenügend respektiert. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Im September 2001 veröffentlichte der Puls-Tipp einen Artikel über einen Todesfall im Berner Inselspital. Gemäss Vorwürfen der Angehörigen der Verstorbenen war die ärztliche Behandlung anfänglich fehlerhaft und schliesslich ungenügend. Darüber hinaus berichtete Puls-Tipp generell über eine "Führungskrise im Inselspital". Dessen Trägerschaft gelangte in der Folge an den Presserat und rügte, der Puls-Tipp-Artikel habe unrichtige Aussagen enthalten und wichtige Informationen unterschlagen. Weiter sei ein Interviewpartner nicht korrekt über den Kontext orientiert und die Aussagen eines weiteren Interviewpartners seien diesem vor der Drucklegung nicht wie vereinbart zur Autorisierung unterbreitet worden. Puls-Tipp wies die Beschwerde als unbegründet zurück.