Bericht zu Zäch-Prozess verletzte Wahrheitspflicht

SonntagsZeitung - Presserat heisst Beschwerde teilweise gut.

Der Presserat hat die Beschwerde von Paraplegie-Arzt Guido A. Zäch und seiner Anwältin gegen die SonntagsZeitung teilweise gutgeheissen. Er rügte die Zeitung in vier Punkten, sah in weiteren jedoch keine Verletzung der Berufspflichten. Die Beschwerden richteten sich gegen Zeitungsartikel im Herbst 2005, die vor und während des Berufungsprozesses gegen Zäch vor dem Appellationsgericht Basel-Stadt erschienen.

Die SonntagsZeitung hatte geschrieben, Zächs Anwältin habe sich über ein Verbot hinweggesetzt, das Strafverteidigern untersage, vor oder während Prozessen Kontakte zu Zeugen aufzunehmen. Damit hat die Zeitung gegen die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten verstossen, wie der Presserat in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme schreibt. Verboten sei nämlich Anwältinnen und Anwälten nur, die Beeinflussung von Zeugen, nicht aber jeglicher Kontakt mit ihnen.

In einer Berichtigung hätte die SonntagsZeitung nach Ansicht des Presserates klarstellen müssen, dass es auch erlaubte Kontakte von Anwälten zu Zeugen geben könne. Gerügt wurde ferner, dass einem Gesprächspartner die verwendeten Zitate nicht wie vereinbart zum Gegenlesen vorgelegt worden sind. Kritisiert wurde schliesslich die Aussage, ein Beschlussprotokoll der Paraplegiker-Stifung zeige, dass der Stiftungsrat die nachträgliche Genehmigung von Zächs Bezügen verweigert habe. "Zwar lässt sich der Beschluss in diesem Sinne interpretieren -- doch der blosse Wortlaut deutet eher auf das Gegenteil, eine Genehmigung, hin", schreibt der Presserat.

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