Berufung gegen Schuldspruch wahrscheinlich

SF - Noch wird Urteilsbegründung vom Zürcher Obergericht abgewartet.

Am Montagabend setzte es für vier SF-Verantwortliche -- darunter auch Chefredaktor Ueli Haldimann -- Schuldsprüche wegen des Einsatzes einer verstecken Kamera ab ("persoenlich.com" berichtete). Mit der Verurteilung stiess das Zürcher Obergericht den Freispruch der vier Angeklagten durch das Bezirksgericht Dielsdorf im November letzten Jahres um.

Das Schweizer Fernsehen ziert sich noch, bekannt zu geben, dass es gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts Berufung einlegen wird. "Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und danach einen Weiterzug vor das Bundesgericht prüfen", erklärt SF-Sprecher Urs Durrer auf Anfrage von "persoenlich.com".

Trotzdem bestehen kaum Zweifel daran, dass am Schluss das Bundesgericht über den Fall zu urteilen hat. Laut NZZ hat SF-Chefredaktor Ueli Haldimann bereits vor der Verurteilung angekündigt, einen allfälligen Schuldspruch vor Bundesgericht zu ziehen. Ebenso habe auch das Obergericht während der Verhandlung bekannt gegeben, dass ein höchstrichterlicher Entscheid zur umstrittenen Frage des Einsatzes von versteckten Kameras durchaus wünschenwert wäre.

So hat laut Bericht der NZZ auch der unterlegene Richter, der die Wahrung berechtigter Interessen bejaht und vier Freisprüche gefordert hatte, zu bedenken gegeben, dass mit der Rechtssprechung seiner obsiegenden Richterkollegen der Einsatz versteckter Kameras verunmöglicht werde -- auch im Unterhaltungsbereich.