Beschwerde der Berner Regierung abgelehnt

Presserat - "Der Bund" berichtete korrekt über Bahnhofplanung.

Die Tageszeitung "Der Bund" hat mit ihrer kritischen Berichterstattung über die Bahnhofplanung in Bern keine journalistischen Pflichten verletzt. Der Presserat hat eine entsprechende Beschwerde der Berner Kantonsregierung abgelehnt. Die vorgebrachte Kritik lasse die Betroffenen nicht in einem besonders schlechten Licht erscheinen, sondern bewege sich im üblichen Rahmen der politischen Auseinandersetzung, schreibt der Presserat in einer Mitteilung vom Dienstag. Ausserdem habe der Journalist in den betroffenen Passagen klar gemacht, dass er Einschätzungen und nicht feststehende Tatsachen wiedergebe. Auch die Quelle, auf die sich die These stützte, nannte er.

In seinen Artikeln warf der Journalist den Berner Behörden unter anderem vor, Kritik am Bahnhofprojekt jahrelang ignoriert und sich bis zuletzt gegen eine Überprüfung ihrer Planung durch eine unabhängige Instanz gewehrt zu haben. Die Berner Kantonsregierung, namentlich Baudirektorin Barbara Egger (SP), gelangten daraufhin an den Presserat. "Der Bund" habe mit der Veröffentlichung der Artikel das Fairness- und Wahrheitsprinzip verletzt, Informationen entstellt oder unterschlagen und anonyme, sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen verbreitet.

So habe Egger habe das externe Gutachten von sich aus und nicht auf Druck der Bundesbehörden veranlasst, betonte der Regierungsrat. Diese Frage lasse sich nicht eindeutig beantworten, schreibt der Presserat in seinen Erwägungen. Insgesamt stützten aber die Protokollauszüge eher die Sichtweise des Journalisten. (sda)