Beschwerde gegen Abendzeitung

"Blick am Abend" - Prämienrechner gibt nicht die billigste Prämie wieder.

"Blick am Abend" gerät ins Kreuzfeuer des Konsumentenschutzes. Die Organisation hat gegen die Gratiszeitung Beschwerde wegen unlauterer Werbung eingereicht. Grund ist ein Prämienrechner, der nicht die tiefste Krankenkassenprämie wiedergibt. Die Zeitung werbe mit Slogans wie "Medizin gegen den Prämienschock" für einen kostenpflichtigen Krankenkassen-Vergleichsdienst via SMS, teilte die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) am Montag mit.

Gegen eine Gebühr von 90 Rappen pro SMS sollten die Konsumenten von dem Dienst die drei günstigsten Monatsprämien mitgeteilt bekommen. Für weitere 90 Rappen lässt sich dann eine schriftliche Offerte bestellen.

Kassen zahlen für weitergeleitete Offerten

Die angegeben Prämien seien aber nicht die günstigsten, moniert die SKS. Vergleiche mit dem eigenen Prämienrechner hätten das ergeben. Beim Angebot im "Blick am Abend" sei offensichtlich, dass nicht alle Krankenkassen mit dem Vergleichsdienst der Gratiszeitung zusammenarbeiten. Da die Dienste für jede weitergeleitete Offerte eine Gebühr von der Krankenkasse verlangen, verzichte manche Kasse auf die Zusammenarbeit und erscheine darum nicht im Vergleich. Ein solcher Prämienrechner sei damit ein verzerrtes Abbild.

Die Stiftung für Konsumentenschutz hat darum bei der Werbeaufsichtskommission, der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK), eine Beschwerde wegen unlauterer Werbung eingereicht. Konsumentinnen und Konsumenten dürften nicht durch irreführende Vergleichsdienste getäuscht werden.

Ringier prüft Vorwürfe

Edi Estermann, Sprecher bei Ringier, der Herausgeberin der Gratiszeitung, räumte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA ein, dass der Rechner nicht alle Kassen enthielt. Die grössten und wichtigsten Krankenkassen seien aber beteiligt. Eine Beteiligung stehe den Kassen frei, das sei auch bei anderen Vergleichsdiensten der Fall. Den Vorwurf der "unlauteren Werbung" kommentierte Estermann nicht. Ringier werde sich die Beschwerde nun einmal im Detail anschauen.

Die SLK ist das Selbstkontrollorgan der Werbewirtschaft. Ihre drei Kammern tagen sechsmal jährlich. Das nächste Mal ist die dritte Kammer im Januar an der Reihe, wie Sprecher Piero Schäfer sagte. Die aus drei Milizmitgliedern bestehenden Kammern beugen sich über die jeweils aktuellen Fälle. Sie setzen sich aus einem Werber für die Auftraggeberseite, einem Medienvertreter als Auftragsempfänger und einer Konsumentenvertretung zusammen. Die SLK besteht seit 1966. Ihre Entscheide werden den Parteien zugestellt. Stellt ein Betrieb seine als unlauter bezeichnete Werbung nicht ein, publiziert die SLK ihren Entscheid in den Medien unter Namensnennung. (sda)