Beschwerde gegen «ArcInfo» abgewiesen

Schweizer Presserat - Ein Journalist muss nicht alle Informationen nutzen, die ihm eine Quelle zur Verfügung stellt.

Muss ein Journalist alle Informationen, die ihm eine Quelle zur Verfügung stellt, nutzen? Und verletzt er andernfalls seine Pflicht zur Wahrheitssuche? Nein, meint der Schweizer Presserat.

Er weist deshalb die Beschwerde des Kollektivs H+H gegen «ArcInfo» ab. In diesem Kollektiv haben sich Bürger zusammengeschlossen, um die Umsetzung des Volksentscheids vom 12. Februar 2017 zugunsten des Modells von zwei Akutkrankenhäusern im Kanton Neuenburg zu gewährleisten.

Ebenso unproblematisch erachtet es der Presserat, nicht in jedem Artikel auf die Substanz des Falles zurückzukommen, sondern nur einen Aspekt zu behandeln, wie vorliegend die von demselben Kollektiv durchgeführte Zufriedenheitsumfrage beim Spitalpersonal. Deren Repräsentativität ins rechte Licht zu rücken ist genauso Teil der journalistischen Arbeit wie alle beteiligten Gruppen zu Wort kommen zu lassen.

Dass der Artikel von einem Journalisten geschrieben wurde, der bis dahin nicht sehr vertraut mit dem Fall war, verletzt zudem werden Informationsfreiheit noch die Unabhängigkeit oder die Würde des Berufsstandes.

Der Schweizer Presserat weist daher die Beschwerde des Mitglieds des Kollektivs H+H in allen gerügten Punkten ab, wie es in der am Freitag publizierten Stellungnahme heisst. (pd/cbe)