Beschwerde gegen Blick.ch gutgeheissen

Presserat - Das Onlineportal hat die Intimsphäre der Bachelorette verletzt.

Das Onlineportal Blick.ch hatte sich einen Instagram-Post der Bachelorette Frieda Hodel genauer angesehen. Es ging um ein Foto ihres Kühlschranks samt Inhalt. Hodel wollte damit thematisieren, dass sie nach ihrer Rückkehr von Dreharbeiten in Thailand gesunde Sachen wie Früchte und Gemüse essen wolle.

Blick.ch entdeckte aber in der Seitentüre des Kühlschranks eine Packung Vaginaltabletten. Daraus entstand ein Artikel, der über das Sexualleben von Frieda Hodel spekuliert und sich nicht nur fragt, wieso wohl Hodel dieses Medikament braucht, sondern auch zu wissen scheint warum. Der Artikel basierte auf reinen Vermutungen der Redaktion, schreibt der Presserat in einer Mitteilung. Denn Hodel wollte dazu keine Stellung nehmen.

Für den Presserat verletzt dieser Artikel eindeutig Frieda Hodels Intimsphäre. Blick.ch durfte zwar das Foto des Kühlschranks publizieren, da es sich bei Frieda Hodel um eine öffentliche Person handelt und das Foto im Zusammenhang mit ihrer Prominenz als Bachelorette stand. Aber das Portal hätte das auf den ersten Blick kaum sichtbare Medikament nicht thematisieren dürfen, so das am Mittwoch publizierte Verdikt.

"L’Hebdo" verschwieg Informationen

In einer weiteren Stellungnahme wird ein weiterer Ringier-Titel gerügt: Das westschweizer Nachrichtenmagazin "L’Hebdo" hat unter dem Titel "Die seltsamen Verrenkungen von Christian Lüscher" auf einen eventuellen Interessenkonflikt Lüschers in seiner Funktion als freisinniger Genfer Nationalrat hingewiesen.

Zum einen verteidige er als Anwalt die Interessen seines Klienten, des Sohns von General Abacha, welcher angeklagt ist, seinem Vater in den 90er Jahren bei der Veruntreuung von Millionen geholfen zu haben. Andererseits war er als Parlamentarier und Mitglied der Kommission für Rechtsfragen dazu aufgerufen, darüber zu befinden, wie diese Gelder der übervorteilten Bevölkerung am besten zurückerstattet werden können.

"L'Hebdo" zitiert einen sich kritisch äussernden sozialdemokratischen Parlamentarier, welcher erklärte, Lüscher habe seinen "Interessenkonflikt" nicht offengelegt. Hingegen verschweigt das Magazin die Aussage eines christlichdemokratischen Nationalrats, welcher angab, Christian Lüscher habe während der Beratung der Gesetzesvorlage über Potentatengelder in der Rechtskommission spontan auf sein Anwaltsmandat hingewiesen, ohne jedoch das Datum dieser Aussage näher benennen zu können.

Sich widersprechende Aussagen sind zu nennen

"L'Hebdo" stützte sich dabei auf ein Protokoll der Kommission, von dem das Magazin Kenntnis hatte. Dieses erwähnte keine entsprechende Intervention Lüschers während der Sitzung. Der Schweizer Presserat sieht in diesem Vorgehen eine Verletzung von Ziffer 3 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten». Sie verlangt von Journalisten, keine wichtigen Elemente von Informationen zu unterschlagen.

Der Presserat ruft in Erinnerung, dass Medien nicht verpflichtet sind, alle Informationen, die sie im Rahmen einer Recherche zusammengetragen haben, zu veröffentlichen. Vorliegend lagen zwei gegensätzliche Aussagen vor. Gerechterweise hätte deshalb die Lüscher entlastende Aussage des christlichdemokratischen Parlamentariers erwähnt werden müssen, so der Presserat, auch wenn das Datum der Intervention Lüschers in der Kommission unklar blieb. (pd)