Beschwerde gegen Bolero abgewiesen

Schweizer Presserat - Bilder von Kindern in einem sexualisierten Kontext.

Bei heiklen, sensiblen Themen sollen Bilder mit Zurückhaltung und erst nach sorgfältiger Interessenabwägung eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch für Bilder von Kindern, die in einem sexualisierten Kontext veröffentlicht werden. Dies fordert der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme.

Im Juni 2004 veröffentlichte Bolero eine Fotoserie zum Thema "Knallrote Lippen". Neben Aufnahmen mit einem erotisch-sexuellen Bezug veröffentlichte die Zeitschrift auch je ein Bild eines Kleinkinds und eines ca. 12-jährigen Mädchens. Eine Mutter von zwei Kindern wandte sich daraufhin an den Presserat und beanstandete, Bolero habe die Grenzen zwischen Lifestyle, Mode und Kinderpornographie verwischt und weder zwischen Frauen und Mädchen unterschieden, noch die Kleinkinder ausgelassen. Die Zeitschrift wies die Beschwerde als unbegründet zurück, da die beiden Bilder, die Kinder zeigten, keinerlei sexuellen Bezug aufgewiesen hätten.

Der Presserat erachtet die Publikation der beiden Bilder in einem sexualisierten Kontext berufsethisch als problematisch, da sie zusammen mit den Bildtexten Anlass zu Missverständ-nissen geben könnten. Dennoch weist er die Beschwerde ab, da die beiden Fotos mit Kindern diese nicht in einer besonders schutzbedürftigen Situation zeigten. Ebensowenig sei der Abdruck des Bildes einer jungen Frau mit einem auf den Bauch aufgezeichneten ejakulierenden Penis zu beanstanden.