Beschwerde gegen Cash teilweise gutgeheissen

Presserat - Schriftliche Interviews erfordern "Gut zum Druck".

Redaktionen dürfen schriftlich geführte Interviews überarbeiten, auch wenn der Interviewte verlangt, den Text ohne Änderung zu drucken. Doch die Zeitung muss dem Interviewten ein "Gut zum Druck" vorlegen.

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die Wirtschaftszeitung Cash teilweise gutgeheissen. In einem am 26. Februar abgedruckten Interview hatte die Redaktion von zwölf Antworten drei weggelassen; zwei hatte der Interviewpartner selbst zu einer zusammengefügt, wie der Presserat am Dienstag mitteilte. Der Interviewte wandte sich daraufhin an den Presserat und beanstandete, dass die Redaktion mit der Kürzung seiner Antworten seine Hauptaussagen zum Teil entstellt habe. Die Cash-Redaktion wies diese Beschwerde als unbegründet zurück.