Beschwerde gegen K-Tipp gutgeheissen

Presserat - Rückendeckung für die PVC-Industrie.

Unter dem Titel "Sagt mir woraus die Kleider sind“ veröffentlichte die Zeitschrift K-Tipp-Spezial im Themenheft "Mode und Kleider" vom Mai 2004 einen Beitrag mit einem "Überblick über das riesige Angebot an Natur- und Chemiefasern“. Zum Stichwort "Polychlorid / Polyvinylchlorid“ war darin zu lesen: "Diese Faser findet sich manchmal in Wetterschutzbekleidung als Beschichtung und in billigen Lederimitaten. Polyvinylchlorid (PVC) ist ein Krebs auslösender Stoff.“

Die Arbeitsgemeinschaft der Schweizerischen PVC-Industrie protestierte bei der Redaktion K-Tipp gegen die "falsche“ Ausssage "Polyvinylchlorid ist ein Krebs auslösender Stoff“ und verlangte die Publikation einer Korrektur. "PVC ist ein harmloses weisses Pulver, das nicht Krebs auslösend ist.“ Die Arbeitsgemeinschaft und die Redaktion konnten sich aber nicht auf den Wortlaut einer redaktionellen Ergänzung / Korrektur einigen.

Die Arbeitsgemeinschaft der PVC-Industrie gelangte darum mit einer Beschwerde an den Presserat und rügte, K-Tipp-Spezial habe mit der Publikation der falschen Aussage die Ziffer 1 (Wahrheitspflicht) der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" verletzt.

Die Beschwerde wurde vom Presserat gutgeheissen. K-Tipp hat mit der Publikation des verkürzenden Satzes "Polyvinylchorid (PVC) ist ein Krebs auslösender Stoff“ die Ziffer 1 der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ verletzt.