Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag der "Rundschau" von Schweizer Fernsehen DRS über Konflikte in der islamischen Glaubensgemeinschaft abgewiesen. Er folgt damit der Einschätzung des DRS-Ombudsmanns Otto Schoch.
In dem Beitrag "Glaubenskrieg" vom 28. April 2004 hatte die "Rundschau" unterschiedliche Stossrichtungen innerhalb der islamischen Glaubensgemeinschaft in der Schweiz thematisiert. Gemäss dem Bericht gebe es eine zunehmende Radikalisierung, mit der nicht alle Muslime einverstanden seien, schreibt der Presserat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme.
Vier Muslime äusserten gegenüber der "Rundschau" ihre Kritik an Jussef Ibram, dem Imam der Zayed-Moschee in Zürich. Zu Wort kam auch ein Vertreter der Zürcher Glaubensgemeinschaft. Nach dem Beitrag bezog ein Vertreter der Vereinigung Islamischer Organisationen gegenüber der "Rundschau" Stellung.
Bereits im vergangenen Sommer hatte DRS-Ombudsmann Otto Schoch eine Beschwerde Ibrams zurückgewiesen. Dieser sah sich "als Scharfmacher dargestellt, der sich wenig von radikalen Elementen abgrenzt". Schoch vertrat jedoch den Standpunkt, die "Rundschau" habe sachgerecht über die Radikalisierung gewisser Mitglieder der islamischen Gemeinschaft berichtet.
Kritiker dürfen zu Wort kommen
Diesen Standpunkt teilt auch der Presserat in seiner Stellungnahme zu einer bei ihm eingegangenen Beschwerde. Diese war laut dem Presserats-Sekretär Martin Künzi von zwei Drittpersonen und nicht von Ibram eingereicht worden.
Es sei berufsethisch nicht zu beanstanden, wenn die "Rundschau" Kritiker des Imams zu Wort kommen lasse, hält der Presserat in seiner Stellungnahme fest. Auch sei nichts dagegen einzuwenden, wenn innerhalb des weit zu ziehenden Rahmens der Kommentarfreiheit eigene Schlüsse gezogen würden.
Weiter ist es laut Presserat zulässig, dass die "Rundschau" von öffentlichem Grund aus Aufnahmen der in der Moschee Betenden gemacht hatte. Die Privatsphäre werde bei Aufnahmen auf dem öffentlichen Grund nicht verletzt, solange dabei einzelne Personen nicht hervorgehoben würden.