Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen "Rundschau"-Beitrag vom April 2008 gutgeheissen. Der damals ausgestrahlte Bericht "Skandal um Pflegekind" sei tendenziös gewesen. Im Beitrag der "Rundschau" vom 2. April über ein Aargauer Pflegekind seien vorab Aspekte berücksichtigt worden, die die Platzierung des Kindes in den Jahren 1996 und 1999 als problematisch hätten erscheinen lassen, begründete die UBI am Dienstag in einer Medienmitteilung ihren Enscheid.
Kritisiert werden im Beitrag sowohl das Verfahren an sich wie auch die Ergebnisse einer aufsichtsrechtlichen Abklärung der zuständigen Kammer des Obergerichts Aargau. Diese war zum Schluss gekommen, die beiden Pflegeplatzierungen seien weder unsachgemäss noch gesetzeswidrig gewesen. Der Beitrag der "Rundschau" weise jedoch mehrere Mängel auf, schreibt die UBI. So komme der befragte Oberrichter nicht mit seinen besten Argumenten zu Wort. Es genüge aber nicht, eine angegriffene Person bloss pro forma anzuhören.
Die "Rundschau" ignoriere auch, dass sich die aufsichtsrechtlichen Abklärungen ausschliesslich auf die Erkenntnisse zur Zeit der umstrittenen Pflegeplatzierungen bezogen hätten. Der Beitrag gehe zudem von der These aus, es handle sich bei den beiden Pflegeplatzierungen um einen Skandal, der eigentlich rechtliche Konsequenzen haben müsse, schreibt die UBI weiter. Diese These werde aber nicht einer ernsthaften Prüfung unterzogen. (sda)