Beschwerde gegen SonntagsBlick teilweise gutgeheissen

Presserat - Patty Schnyders Eltern reklamieren "tendenziöse, einseitige und unsorgfältige" Berichterstattung.

Aus der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" kann keine berufsethische Pflicht zu objektiver Berichterstattung abgeleitet werden. Auch eine einseitige und parteiergreifende Berichterstattung ist deshalb zulässig, solange die Betroffenen rechtzeitig vor der Veröffentlichung zu sämtlichen schweren Vorwürfen angehört werden und sofern ihre Position im Medienbericht wiedergegeben wird. An diese Grundsätze erinnert der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme.

Im Februar und März 2002 berichtete der SonntagsBlick in drei Berichten über die Auseinandersetzung zwischen der Tennisspielerin Patty Schnyder und ihren Eltern, über angeblich undurchsichtige Finanzgeschäfte von Vater Schnyder sowie über Vorwürfe von Greenpeace an Willy Schnyder im Zusammenhang mit dem Handel von Tropenhölzern. Die Eltern Schnyder beschwerten sich daraufhin beim Presserat über die "tendenziöse, einseitige und unsorgfältige" Berichterstattung. Zudem habe die Zeitung die Betroffenen jeweils zu spät kontaktiert, um eine Stellungnahme zu den zur Veröffentlichung vorgesehenen schweren Vorwürfen einzuholen. Der SonntagsBlick wies die Beschwerde als unbegründet zurück.