Beschwerde gegen SonntagsZeitung und "Schweiz Aktuell" abgewiesen

Presserat - Berichterstattung zu "Feuerlauf" korrekt.

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die SonntagsZeitung den March Anzeiger / Höfner Volksblatt und die SF DRS-Sendung "Schweiz Aktuell" als unbegründet abgewiesen. Im Folgenden das Wesentliche aus der Stellungnahme des Presserates:

Sachverhalt

Am 11. September 2003 strahlte die Sendung "Schweiz Aktuell" einen Beitrag zum Thema "Feuerlauf" aus. Anlass der Sendung waren teils erhebliche Verbrennungen, die Spielerinnen eines Unihockeyclubs bei der Teilnahme an einem von X. geleiteten "Feuerlaufseminar" beim Laufen über glühende Kohlen erlitten hatten.

Eine der verletzten Teilnehmerinnen habe der zuständigen Strafverfolgungsbehörde daraufhin Strafanzeige wegen Unterlassens der Hilfeleistung eingereicht. Am 14. September 2003 berichteten die SonntagsZeitung und am 17. September 2003 der March Anzeiger / Höfner Volksblatt über den gleichen Unfall.

Beschwerde

Am 30. Dezember 2003 gelangte X. mit einer Beschwerde gegen die SonntagsZeitung, den March Anzeiger / Höfner Volksblatt sowie gegen die Sendung Schweiz Aktuell an den Presserat. Im wesentlichen machte sie geltend, die Journalisten der drei Medien hätten sich nicht an die Wahrheit gehalten, obwohl sie ihnen die "tatsächlichen Facts" mitgeteilt habe. Die drei Medienberichte hätten wichtige Informationen vorenthalten, Tatsachen entstellt und sachlich ungerechtfertigte Anschuldigungen erhoben.

Eine Anzeige wegen Unterlassens der Hilfeleistung habe gar nicht eingereicht werden können. "Schweiz Aktuell" habe zudem das mit ihr aufgezeichnete Bildmaterial irreführend verfälscht. Die beiden Artikel von SonntagsZeitung und March Anzeiger / Höfner Volksblatt seien ohne ihre Zustimmung und unverhältnismässigerweise mit vollem Namen veröffentlicht worden. Die Redaktion des March Anzeigers / Höfner Volksblatts habe sie zudem nicht um eine Stellungnahme gebeten.

Erwägungen und Feststellung